Mobbing am Arbeitsplatz




Mobbing kommt vom englischen "mob" für Meute, randalierender Haufen; "to mob" heißt pöbeln. Doch nicht jeder Krach, jede Streiterei, Schikane oder Ungerechtigkeit ist Mobbing.

Der Begriff des "Mobbings" bezeichnet eine Art Psychoterror, also einen Prozeß der systematischen Ausgrenzung und schwerwiegende Erniedrigung eines anderen Menschen, die von einer oder mehreren Personen fortwährend betrieben werden, was meist auch unter der Rubrik "Machtmissbrauch" einzuordnen ist. Diese feindseligen Handlungen geschehen mit einer gewissen Regelmäßigkeit, also mindestens einmal die Woche und über eine bestimmte Dauer, d.h. mindestens ein halbes Jahr.

Der Begriff des Mobbing wurde in der Verhaltensforschung geprägt, dann in der Schulpsychologie (der schwedische Arzt Heinemann) und später allgemein benutzt. Heute wird der Begriff Mobbing überwiegend angewendet, um psychische Gruppengewalt im Arbeitsleben zu charakterisieren. Im Spiegel gab es 1997 einen Artikel mit der Überschrift "Was da abläuft, ist extrem" und befasste sich mit der Problematik des Mobbing in der Schule.

Mobbing kann jeden treffen: Es gibt weder ein typisches Mobbingopfer noch allgemeine Verhaltensregeln, um sich vor Mobbing und seinen möglichen Folgen zu schützen.

Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig: Zu den häufigen Motiven der Mobber zählen Abneigung gegen das Mobbing-Opfer, Neid, Frust, übertriebener Ehrgeiz und Existenzangst.

Mobbing kann auf verschiedene Arten geschehen und sich auf unterschiedlichen Ebenen auswirken. Häufig schränken die Mobber ihre Opfer in deren Möglichkeit ein, sich mitzuteilen. Daneben können Mobbing-Handlungen die sozialen Beziehungen innerhalb des Betriebs erschweren (z.B. indem der/die Mobbingtäter jemanden ignorieren oder in ein abgelegenes Büro versetzen). Durch das Mobben kann auch das soziale Ansehen der Betroffenen geschädigt sein, etwa indem die Täter Gerüchte über die Mobbingopfer verbreiten.

Jemanden zu mobben ist also kein Kavaliersdelikt, denn die Folgen von Mobbing sind oft schwer – nicht nur für die Betroffenen.

Umso wichtiger ist es bei Mobbing, den Betroffenen in allen Bereichen Hilfe zu bieten.

Der Begriff Mobbing bezeichnet per Definition ein fortgesetztes Verhalten, das durch gezielte Anfeindung, Schikane und Diskriminierung gekennzeichnet ist (engl. to mob = anpöbeln, schikanieren).

Das Mobbing-Opfer nimmt dabei das Verhalten der mobbenden Person(en) als Angriff wahr.

Das Ziel von Mobbing ist es, jemanden systematisch auszugrenzen. Wer gemobbt wird, sieht keine Möglichkeit, sich gegen die dadurch entstehende Diskriminierung und den daraus folgenden Ausschluss aus der beruflichen oder schulischen Gemeinschaft zu wehren. Kleinere Streitereien oder vereinzelt auftretende Auseinandersetzungen gelten hingegen laut Definition nicht als Mobbing.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Mobbing sind jedoch nicht als Berufskrankheit anerkannt.

Die Mobbing-Opfer sehen sich zunehmend in die Außenseiterrolle gedrängt, weil die Täter sie meiden oder verleumden. Als Reaktion auf diese Behandlung zeigen die Opfer Verhaltensweisen wie Rückzug, Misstrauen oder Aggression – wodurch sich ihre Außenseiterrolle zunehmend verstärkt. Im weiteren Verlauf kann sich der Mobbing-Prozess auf die körperliche und seelische Gesundheit der Mobbing-Opfer auswirken.



Folgen von Mobbing

Mobbing kann schwerwiegende Folgen haben: Wer gemobbt wird, kann auf Dauer starke gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen. Schätzungsweise 90 Prozent aller Mobbing-Opfer bekommen körperliche oder seelische Probleme als direkte Folgen von Mobbing. Dabei kann es zu ernsthaften, teilweise mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankungen bis hin zum Selbstmord (Suizid) kommen.

Häufige Folgen von Mobbing für das Opfer sind:

Stresssymptome wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen

Verunsicherung, sinkendes Selbstvertrauen

soziale Isolation

Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich

Herz-Kreislauf-Beschwerden

depressive Verstimmungen bis hin zu schweren Depressionen

Doch nicht nur die Opfer selbst bekommen die Folgen von Mobbing zu spüren – auch nicht direkt betroffene Kollegen können beeinträchtigt sein: So können unbeteiligte Dritte beispielsweise Angst davor entwickeln, selbst gemobbt zu werden oder in eine Konfliktsituation zu geraten, bei der sie sich für Opfer oder Täter entscheiden müssen.



Gegen Mobbing wehren

Bei Mobbing ist Hilfe nötig: Einzelne Menschen können sich meist nur schwer gegen Mobbing wehren. Dennoch ist es für Betroffene ratsam, zunächst eine Aussprache mit dem/den Täter(n) zu suchen, um das Problem zu lösen, und sich kompromissbereit zu zeigen. Dabei ist es zum Beispiel empfehlenswert, nach den Ursachen des Konflikts zu suchen und Lösungsvorschläge machen. Darüber hinaus können Mobbing-Opfer einiges tun, um sich zur Wehr zu setzen und zu schützen:

Suchen Sie gezielt nach Entspannungsmöglichkeiten (nutzen Sie ggf. Entspannungstechniken wie autogenes Training) und versuchen Sie, sich in der Freizeit durch angenehme Tätigkeiten abzulenken. Stress können Sie zum Beispiel durch Sport abbauen. Suchen Sie sich Gleichgesinnte, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Nehmen Sie eine Auszeit, zum Beispiel im Urlaub oder in einer Kur.

Suchen Sie sich Zeugen und fertigen Sie schriftliche Aufzeichnungen an, um bei einer Klage Indizien zur Hand zu haben. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Arbeitgeber, den Personalrat oder den Gleichstellungsbeauftragten, wenn das Einzelgespräch erfolglos war; wenn Sie behindert sind, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich an die Schwerbehindertenvertretung zu wenden. Es ist wichtig, sich so früh wie möglich gegen Mobbing-Attacken zu wehren. So kann es gelingen, anfängliche Konflikte eventuell noch rechtzeitig beizulegen.



Rechtliches

In Deutschland besteht bisher kein Anti-Mobbing-Gesetz, wie es zum Beispiel in Frankreich oder Schweden der Fall ist. Dennoch können Sie sich rechtlich gegen Mobbing wehren, da dieses Verhalten auch in Deutschland verboten und strafbar ist.

So ist es möglich, die mobbende(n) Person(en) unter Umständen zum Beispiel wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch), Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch), übler Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch) oder auch Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) strafrechtlich zu belangen. Seit 2006 ist außerdem das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft, auf das Sie sich als Mobbing-Opfer dann berufen können, wenn man Sie in ungerechtfertigter Weise aus Gründen der Rasse oder wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität benachteiligt hat.

Mobbing gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen, das durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt ist. Somit sind Verhaltensweisen, die dieses Persönlichkeitsrecht verletzten, auch im Rahmen von Mobbing strafbar